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Teppiche versichern: was die Hausratversicherung leistet

NEGRA EditorialWert & Herkunft

Die meisten Teppiche sind mitversichert, ohne dass ihre Eigentümer je etwas dafür getan hätten — sie gehören zum Hausrat, und der Hausrat ist versichert. Die Frage ist deshalb selten, ob eine Deckung besteht. Sie lautet: mit welchem Wert. Und das entscheidet sich vor dem Schaden, nicht danach.

Dieser Artikel beschreibt, wie Teppiche in einer Hausratversicherung üblicherweise geführt werden, welche Ereignisse in der Regel gedeckt sind und welche typischerweise nicht, wann sich eine gesonderte Deckung überhaupt lohnt und was Sie heute vorbereiten können, ohne jemanden anzurufen.

Eines vorweg, und es gilt für jeden Satz weiter unten: Das ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung, und massgeblich ist allein Ihre eigene Police. Bedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern, zwischen Produktlinien desselben Anbieters und zwischen Vertragsjahren erheblich. Wo hier „in der Regel“ oder „üblicherweise“ steht, heisst das: häufig so geregelt, aber nicht überall. Was in Ihrem Fall gilt, steht im Vertrag und in den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen — und nirgends sonst.

Wie Teppiche in der Hausratversicherung stehen

Ein loser Teppich zählt zum Hausrat. Das unterscheidet ihn von fest verklebtem Teppichboden, der je nach Konstellation dem Gebäude zugerechnet wird und dann unter eine andere Deckung fällt. Für handgeknüpfte Stücke ist der Fall praktisch immer eindeutig: Sie liegen lose, sie sind beweglich, sie sind Hausrat.

Hausrat ist in der Schweiz in der Regel zum Neuwert versichert. Massgeblich ist also, was es kostet, ein gleichwertiges Stück wiederzubeschaffen — nicht, was der Teppich heute bei einem Verkauf einbringen würde. Diese beiden Zahlen liegen bei Teppichen regelmässig weit auseinander. Welcher Wertbegriff wofür gilt und warum die Differenz strukturell und nicht zufällig ist, steht in Teppich schätzen lassen.

Für gängige Stücke reicht diese Konstruktion vollkommen aus. Die Versicherungssumme bemisst sich nach dem gesamten Hausrat, der Teppich ist ein Posten darin, und im Schadenfall wird er wie jeder andere Einrichtungsgegenstand behandelt. Wichtig ist dabei nur, dass die Gesamtsumme zum tatsächlichen Hausrat passt: Liegt sie deutlich darunter, kürzen Versicherer die Entschädigung üblicherweise im Verhältnis — es sei denn, die Police verzichtet ausdrücklich auf diesen Einwand, was ebenfalls vorkommt.

Die Lücke entsteht an einer anderen Stelle. Für einzelne wertvolle Gegenstände sehen Policen üblicherweise eine Höchstentschädigung vor — je Gegenstand, je Ereignis oder je Kategorie, etwa für Wertsachen, Kunstgegenstände oder Sammlungen. Ein einzelner Teppich kann diese Grenze überschreiten, obwohl die Gesamtsumme für den Hausrat völlig korrekt bemessen ist. Beides hat miteinander nichts zu tun, und genau darin liegt das Problem: Die Begrenzung fällt niemandem auf, solange nichts passiert. Sie wird erst in dem Moment sichtbar, in dem sie nicht mehr zu ändern ist.

Ob und in welcher Höhe eine solche Grenze für Sie gilt, kann dieser Artikel nicht sagen — es steht in Ihrer Police. Suchen Sie dort nach Begriffen wie Entschädigungsgrenze, Höchstentschädigung, Sublimite, Wertgegenstände oder Wertsachen. Werden Sie nicht fündig, fragen Sie Ihre Agentur, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen im Schadenfall nichts.

Was üblicherweise gedeckt ist — und was nicht

Gedeckt sind in der Regel die klassischen Ereignisse: Feuer, Wasser, Diebstahl und, meist in einer kombinierten Deckung mit dem Feuerrisiko, Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder Lawinenniedergang. Ein brennender Kamin, ein geplatzter Zuleitungsschlauch der Waschmaschine, ein Einbruch — das sind die Fälle, für die eine Hausratversicherung gemacht ist.

EreignisÜbliche Einordnung
Brand, Blitzschlag, Explosionin der Regel gedeckt
Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinemeist über die Elementardeckung
Erdbebenüblicherweise nicht Teil der Elementardeckung
Wasser aus Leitungen und Gerätenin der Regel gedeckt
Einbruchdiebstahlin der Regel gedeckt
Einfacher Diebstahlhäufig nur als Zusatz
Sengschaden ohne offenes Feueroft ausgeschlossen oder nur als Zusatz
Mottenfrass, Ungezieferüblicherweise nicht gedeckt
Allmähliche Abnutzung, Ausbleichenüblicherweise nicht gedeckt
Schäden durch Haustiereüblicherweise nicht gedeckt

Orientierung, keine Deckungszusage. Was in Ihrem Vertrag versichert ist, ergibt sich ausschliesslich aus der Police und den zugehörigen Bedingungen.

Die zweite Hälfte dieser Tabelle ist die praktisch wichtigere. Sie enthält nämlich genau die Fälle, die bei Teppichen tatsächlich vorkommen — und die versicherten Ereignisse an Häufigkeit deutlich übertreffen. Allmähliche Abnutzung ist kein Schaden im Sinne der Versicherung, sondern Gebrauch; ein Laufweg, der sich nach fünfzehn Jahren im Flor abzeichnet, ist der Normalfall. Mottenfrass gilt als Schädlingsbefall und damit als etwas, das sich durch Pflege verhindern lässt. Haustiere sind der häufigste Einzelfall überhaupt — Krallen an der Kante, Urin im Gewebe — und stehen in vielen Bedingungen ausdrücklich aussen vor. Was durch eigene Reinigungsversuche entsteht, trägt ohnehin niemand ausser dem Verursacher: verfilzter Flor nach dem Dampfreiniger, ausgelaufene Farben nach zu heissem Wasser, Ränder nach einem Hausmittel.

Ein Sonderfall lohnt die Erwähnung, weil er bei Teppichen besonders oft auftritt: der Sengschaden. Ein Funke aus dem Kamin, eine heruntergefallene Zigarette, ein umgekipptes Teelicht hinterlassen eine verkohlte Stelle im Flor, ohne dass es je gebrannt hätte. Eine Feuerdeckung setzt aber üblicherweise Feuer voraus. Ob Ihre Police solche Schäden einschliesst, ist eine Frage, die sich in zwei Minuten klären lässt — und die kaum jemand stellt, bevor das Loch da ist.

Heller, fein gemusterter Teppich in einem Wohnraum, unter Sofa, Sessel und niedrigem Couchtisch ausgelegt

Wann eine gesonderte Deckung sinnvoll ist

Nicht bei jedem Teppich, und ausdrücklich nicht bei den meisten. Sinnvoll wird die Frage in drei Lagen.

Bei einem Einzelstück oberhalb der Höchstentschädigung. Das ist der klare Fall: Wenn ein einzelner Teppich mehr wert ist, als die Police je Gegenstand vorsieht, bleibt die Differenz im Schadenfall bei Ihnen — unabhängig davon, wie hoch die Gesamtsumme angesetzt ist. Deshalb ist die erste Frage nicht „Was ist mein Teppich wert?“, sondern „Wo liegt meine Grenze?“. Die zweite Frage stellt sich nur, wenn die erste eine niedrige Antwort hat.

Bei Sammlungen. Mehrere Stücke, die einzeln unauffällig bleiben, können zusammen eine Grenze überschreiten, die für Sammlungen als Kategorie gilt. Wer über die Jahre gekauft hat, ohne je auf die Summe zu sehen, ist regelmässig überrascht.

Bei Stücken mit belegbarer Provenienz. Herkunft, Werkstatt, Signatur, ein dokumentierter Weg in Familienbesitz: Was den Wert eines Teppichs über den blossen Materialwert hebt, ist im Schadenfall nur so viel wert, wie es belegt ist. Ohne Papier ist es eine Erzählung.

Verlangt wird für eine gesonderte Aufnahme meist zweierlei: eine aktuelle Bewertung und eine Fotodokumentation. Beides sollte nicht zwanzig Jahre alt sein — Bewertungen altern, weil sich der Markt bewegt, und viele Versicherer erwarten eine Nachführung in gewissen Abständen. Was in einer belastbaren Expertise steht und woran sich der Wert festmacht, beschreibt Teppich schätzen lassen im Detail; den Umfang einer schriftlichen Ausfertigung beschreibt die Seite zur Wertermittlung. Wichtig ist nur eines: Eine Zahl ohne Angabe des Bewertungsmassstabs nützt gegenüber einer Versicherung wenig.

Was Sie vorbereiten sollten

Dies ist der nützlichste Abschnitt des Artikels, weil er der einzige ist, den Sie heute Nachmittag erledigen können. Er kostet nichts, dauert bei zwei Teppichen eine halbe Stunde und ist unabhängig davon sinnvoll, ob Sie je eine gesonderte Deckung abschliessen. Denn im Schadenfall gilt eine schlichte Regel: Was Sie nicht belegen können, wird geschätzt — und zwar nicht von Ihnen.

Fotografieren Sie Vorder- und Rückseite bei Tageslicht. Ohne Blitz, möglichst senkrecht von oben, der ganze Teppich im Bild. Dazu eine Nahaufnahme der Rückseite, auf der die einzelnen Knoten erkennbar sind, je eine Aufnahme der Längskante und der Fransen sowie, falls vorhanden, der Signatur. Legen Sie bei den Nahaufnahmen ein Lineal daneben. Diese Bilder belegen zweierlei zugleich: dass der Teppich existiert hat und in welchem Zustand er war.

Notieren Sie die Masse. Länge und Breite in Zentimetern, an der geknüpften Fläche ohne Fransen gemessen, und zwar an beiden Enden. Masse aus der Erinnerung sind im Schadenfall wertlos, weil sie sich nicht überprüfen lassen.

Sichern Sie die Belege. Kaufquittung, Rechnung, ein früheres Gutachten, ein Zollpapier, ein Echtheitszertifikat. Auch ein altes Familienfoto, auf dem der Teppich im Wohnzimmer liegt, ist ein Beleg — es datiert das Stück. Wer geerbt hat, findet solche Papiere nur in dem Haushalt, der gerade aufgelöst wird; die Reihenfolge dafür steht in Einen Teppich geerbt.

Der entscheidende Schritt: alles ausserhalb der Wohnung ablegen

Fotos und Belege gehören in die Cloud, auf eine Festplatte am Arbeitsplatz oder zu jemandem, der nicht in derselben Wohnung lebt. Der Ordner im Regal neben dem Teppich brennt mit, wird mit nass und wird mit gestohlen. Ein Schadenfall, bei dem die Belege dasselbe Ereignis nicht überstanden haben wie der Gegenstand, ist nicht die Ausnahme — er ist der Regelfall. Zwei Kopien an zwei Orten sind der ganze Aufwand.

Grossformatiger Teppich in Grau- und Rosttönen zwischen zwei weissen Sofas in einem hellen Wohnraum

Im Schadenfall

Wenn etwas passiert ist, entscheidet die Reihenfolge. Die ersten Stunden legen fest, wie viel Substanz erhalten bleibt und wie gut sich der Schaden später nachvollziehen lässt.

  1. Nichts wegwerfen. Auch nicht bei starker Beschädigung, auch nicht, wenn der Teppich hoffnungslos aussieht. Die Versicherung will den Gegenstand in aller Regel sehen — ein entsorgter Teppich ist ein Schaden ohne Beweisstück. Das gilt selbst für Reste und abgetrennte Teile.
  2. Fotografieren, bevor etwas bewegt wird. Die Lage im Raum, den Schaden im Detail, die Ursache, wenn sie sichtbar ist. Danach erst aufräumen. Aufnahmen aus dem Zustand vor dem Aufräumen lassen sich nicht nachholen.
  3. Den Schaden melden, so rasch es geht, und nachfragen, ob vor weiteren Massnahmen eine Besichtigung gewünscht ist. Meldefristen und Obliegenheiten stehen in der Police.
  4. Nasse Teppiche zeitnah trocknen lassen. Flach ausgelegt, im Schatten, mit Luftbewegung — nie zusammengerollt und nie in Folie. Ein durchfeuchteter Wollteppich beginnt binnen weniger Tage zu stocken; dann kommt zum Wasserschaden ein Schimmelschaden dazu, und der ist deutlich schwerer zu beheben. Auch versicherungsseitig hilft es nicht, wenn sich ein Schaden vergrössert hat: Die Pflicht, ihn gering zu halten, gehört in der Regel zu den Obliegenheiten des Versicherten.
  5. Einen Fachbetrieb einschalten, bevor selbst gereinigt wird. Der Reflex, den Fleck oder den Russ noch schnell selbst herauszubekommen, ist verständlich und macht den Schaden häufig grösser. Was bei einer fachgerechten Wäsche geschieht, steht auf der Seite zur Teppichreinigung.

Eine ehrliche Einordnung

Bei einem gängigen Gebrauchsteppich lohnt der Aufwand einer Sonderdeckung nicht. Er liegt in aller Regel deutlich unter jeder Höchstentschädigung, er ist über den Hausrat ausreichend gedeckt, und der Weg über Bewertung, Anmeldung und Nachführung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Wer hier zu einer gesonderten Aufnahme rät, ohne die Grenze in der Police überhaupt zu kennen, rät ins Blaue.

Die Vorbereitung lohnt sich dagegen bei jedem Stück, weil sie nichts kostet. Zwanzig Minuten Fotografieren bei Tageslicht, die Masse auf einem Blatt, die Belege an einem zweiten Ort — das ist der ganze Aufwand, und er ist dieselbe Arbeit, ob der Teppich ein solides Gebrauchsstück oder ein Einzelstück ist. Der Unterschied zeigt sich erst hinterher, und dann ist es zu spät, ihn zu machen.

Der sinnvolle nächste Schritt ist deshalb schlicht: Sehen Sie nach, welche Höchstentschädigung Ihre Police je Gegenstand vorsieht. Erst wenn diese Zahl niedrig ausfällt und Sie ein Stück haben, bei dem eine Überschreitung realistisch erscheint, wird eine schriftliche Wertermittlung zum Thema — für die genügt zur Vorabklärung meist schon, was Sie ohnehin gerade zusammengetragen haben: Fotos von Vorder- und Rückseite und die nachgemessenen Masse.